Vorsorgeauftrag - nur etwas für "Alte"?

Wer infolge von Altersschwäche, eines schweren Unfalls oder einer Krankheit urteilsunfähig wird, kann mittels Vorsorgeauftrag bestimmen, durch wen seine Interessen vertreten werden sollen.
Im Workshop werden alle wichtigen gesetzlichen Vorschriften und Inhalte des Vorsorgeauftrags nach Art. 360 ZGB ff vorgestellt und erklärt.

- Ziel und Zweck des Vorsorgeauftrags

- Was muss man beachten?

- Form des Vorsorgeauftrages

- Was tun bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit?

Workshop Daten und Orte

    Datum

  1. Donnerstags, Datum auf Anfrage
     

    Uhrzeit

  1. 08:15-09:45

    Ort

  1. Bubikon, Kirchacherstrasse 9, Griesser Treuhand, Immobilien und Beratungen


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